Rechtsprechung
BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 42/88 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,21496) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 186/87
Bemessung des Grenzwerts
Auszug aus BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 42/88
Der Tatrichter hat außerdem nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Ausgleich eines geringfügigen Betrages nach § 3c VAHRG auszuschließen (vgl. dazu die weiteren Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 18/88 und IVb ZB 186/87 - FamRZ 1989, 39 und 37). - BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 18/88
Benachteiligung durch Ausschluß eines Versorgungsanrechts
Auszug aus BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 42/88
Der Tatrichter hat außerdem nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden, ob er von der Möglichkeit Gebrauch macht, den Ausgleich eines geringfügigen Betrages nach § 3c VAHRG auszuschließen (vgl. dazu die weiteren Senatsbeschlüsse vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 18/88 und IVb ZB 186/87 - FamRZ 1989, 39 und 37). - BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 185/87
Beschwerderecht des Versicherungs- oder Versorgungsträgers
Auszug aus BGH, 22.02.1989 - IVb ZB 42/88
Entgegen der Auffassung der Oberlandesgerichts kann ein Versicherungs- oder Versorgungsträger mit der Beschwerde gegen eine Entscheidung über den Versorgungsausgleich geltend machen, der Ausgleich eines bei ihm bestehenden Anrechts sei zu Unrecht nicht gemäß § 3c VAHRG ausgeschlossen worden (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Oktober 1988 - IVb ZB 185/87 - FamRZ 1989, 41).